

Anhand der Infoblätter können Sie die parlamentarische Arbeit von VIVANT-Ostbelgien nachlesen und verfolgen.
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Übersicht aller neuen Einträge auf dieser Homepage
Übersicht aller VIVANT-Ostbelgien-Beiträge "Das Wort den Parteien". Diese Rubrik liest sich wie ein Rückblick auf die Politik in der DG und ihre Versäumnisse.


VIVANT- Ostbelgien tritt mit drei Zielsetzungen bei der Wahl eines Europa- Abgeordneten am 7. Juni 2009 an:
Die Begründung im Einzelnen:
1. Der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen
In den Mitgliedsländern der EU und weltweit herrscht eine immer größer werdende Arbeitslosigkeit aus folgenden Hauptgründen:
- Die Industrie braucht immer weniger menschliche Arbeitskraft auf Grund der technischen Entwicklung
- Das Handwerk und die kleinen und mittelständischen Unternehmen können weniger Arbeitsplätze anbieten und müssen sogar mehr und mehr Mitarbeiter entlassen, weil:
. Die Belastung der Arbeit durch Steuern und Sozialabgaben zu hoch ist, als direkte Folge der Verschuldung des Staates
. Die Nachfrage aus der Bevölkerung sinkt, als Folge der sinkenden Kaufkraft der Löhne und Gehälter und als Folge der zunehmenden Arbeitslosigkeit
- Der Staat als Arbeitgeber kann auf Grund seiner zunehmenden Verschuldung immer weniger Arbeitstellen für Lehrer, Krankenschwestern, Polizisten, Richter, Kontrollbeamte, usw. bereitstellen und immer weniger öffentliche Aufträge an die Privatwirtschaft vergeben.
Deshalb muss der Staat also die Verschuldungsspirale durch das private Kreditgeldsystem beenden. Er kann dies tun, indem er die Geldhoheit selber ausübt und das notwendige Geld für die Belange des Allgemeinwohls hoheitlich, zins- und tilgungsfrei, in den Wirtschaftskreislauf einbringt.
2. Der Erhalt der Kaufkraft der Löhne und der Pensionen
- Auf Grund der hohen Arbeitslosigkeit werden immer geringere Arbeitslöhne gezahlt und es entstehen immer mehr prekäre Arbeitsstellen, Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeit auf Abruf
- Durch die steigende Verschuldung des Staates sind auch die sozialen Sicherungssysteme, d.h. die Gesundheitsfürsorge und die Pensionen, gefährdet.
Deshalb muss der Staat durch die Auszahlung eines bedingungslosen, die Existenz sichernden Grundeinkommens, die Kaufkraft der Bevölkerung, auch unabhängig von einer bezahlten Tätigkeit, erhalten. Dazu muss der Staat die Geldhoheit besitzen, um selber die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen zu können, ohne sich immer weiter zu verschulden.
3. Der Erhalt des Klimas, der Umwelt und der Artenvielfalt
Noch nie, in der Geschichte der Menschheit, hat es eine größere Bedrohung für uns Menschen und für die Tiere gegeben als heute.Die Vorhersage der Professoren und Klimaforscher von 6°C Welttemperaturerhöhung bis zum Jahre 2100 ist mit dem Überleben der Menschen und vieler Tier- und Pflanzenarten auf der Erde nicht vereinbar!
Noch besteht eine Chance, den Klimawandel zu begrenzen.
Dazu müssen die Industrieländer innerhalb der nächsten 10 bis höchstens 20 Jahre, ihre Energieversorgung zu 100% auf erneuerbare Energiequellen umstellen. VIVANT- Ostbelgien setzt sich deshalb für folgendes Ziel ein:
“100% erneuerbare Energieversorgung, hier und jetzt, so schnell wie möglich“
Die technische Durchführbarkeit beruht auf 3 Säulen:
Die politische Durchführbarkeit erfordert, dass der Staat genügend finanzielle Mittel einsetzen kann, um das Ziel der 100% erneuerbaren Energieversorgung erreichen zu können. Also auch hierfür die Notwendigkeit der Übernahme der Geldhoheit durch den Staat.
Weitere notwendige politische Maßnahmen
1. Die Abänderung des Nizza- Vertrages und des Vertrages von Lissabon.
2. Die militärische Abrüstung in den Mitgliedsländern der EU, eine simultane Abrüstung weltweit, und das Verbot von Waffenexporten aus den Mitgliedsländern der EU. Also eine Abkehr von der NATO-Strategie einer militärischen Aufrüstung Europas und eine Absage an die Adresse der NATO in Bezug auf mögliche Angriffskriege gegen Drittländer zur Eroberung der Rohstoffe dieser Länder!
3. Die Beendigung des unsinnigen Umzugskarussells des EU-Parlamentes zwischen Brüssel und Strassburg
4. Die Offenlegung aller Gehälter, insbesondere des Gehaltes der EU-Kommissare, Aufwandsentschädigungen, Pauschalen, Steuerfreibeträge, überzogener Rentenansprüche, usw., sowie gegebenenfalls ihre Korrektur nach unten, gemäß obiger Priorität einer 100% erneuerbaren Energieversorgung.
5. Die Offenlegung aller finanziellen Zuwendungen und Honorarzahlungen von Wirtschafts- und Bankenkonzernen an EU-Mandatare.
6. Die Durchforstung aller EU-Subventionen und Streichung aller unsinnigen Subventionen unter Vorgabe der obigen Priorität einer 100% erneuerbaren Energieversorgung und zwecks Vereinfachung der Prozeduren.
7. Die Einführung eines Erneuerbaren Energien Gesetzes in ganz Europa zur vorrangigen Förderung der erneuerbaren Energien, in Anlehnung an das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Deutschland, mit kostendeckender Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten erneuerbaren Strom.
8. Die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Erreichung des Energieeinsparzieles: Dazu Beschluss einer europaweiten progressiven und vorausschaubaren Erhöhung der Energiesteuern. Die so erzielten Steuermehreinnahmen erstatten die Mitgliedstaaten der Bevölkerung zurück über ein individuelles “Energiegeld“ und den Unternehmen über eine teilweise Streichung der Sozialabgaben. Die Begründung dieser Maßnahme liegt darin, dass die Menschen und die Unternehmen erst dann sparsam mit Energie umgehen werden, wenn die Energie progressiv immer teurer wird!
9. Die sofortige Streichung der Steuerfreiheit für Flug- und Schiffstreibstoff.
10. Die Umstellung des Individualverkehrs vom Verbrennungsmotor zum Elektromotor innerhalb von 15 Jahren und entsprechende Subventionierung
11. Die Korrektur des EU- Agrarmarktes mit Umstellung von der intensiven, Chemie abhängigen Landwirtschaft auf eine schonende Bewirtschaftung und die Förderung der Landwirte in der EU als Nahrungsmittelproduzenten und als Produzenten von erneuerbaren Rohstoffen und Energien. Die Vergabe der finanziellen Mittel des gemeinsamen Agrarmarktes muss gemäß den im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitenden Menschen und nicht gemäß der bewirtschafteten ha-Fläche, des Viehbestandes oder gewisser Produktquoten erfolgen. Dies muss im Rahmen der allgemeinen Auszahlung eines bedingungslosen, die Existenz absichernden Grundeinkommens an alle EU- Bürger und also auch an die Landwirte geschehen. Außerdem fordern wir das sofortige Verbot allen genmanipulierten Saatgutes in den Mitgliedsländern der EU.
12. Die intensive Unterstützung der Entwicklungsländer zur Erreichung der gleichen Zielsetzungen. Das beinhaltet die sofortige und vollständige Entschuldung dieser Länder, die Unterstützung durch die EU beim Aufbau eines eigenen, staatshoheitlichen Geldsystems in diesen Ländern und die Forderung an die Regierungen dieser Länder, dass auch dort die Geldhoheit dazu genutzt wird, um ein individuelles, Existenz sicherndes Grundeinkommen auszuzahlen. Selbstverständlich müssen diese Länder auch beim Ausbau der erneuerbaren Energieversorgung technisch unterstützt werden.
Nur unter diesen Voraussetzungen kann die EU verhindern, dass immer mehr Wirtschaftsflüchtlinge nach Europa drängen. Nur so ist zu erreichen, dass die Menschen in ihren eigenen Ländern bleiben, der zunehmenden Wüstenbildung entgegenwirken und in Würde leben können.
13. Intensive Aufforstung in Europa und weltweit und Schutz der tropischen Regenwälder.
14. Intensive Förderung der Forschung und Nutzung aller Medien zur Bewusstseinsbildung zwecks Erreichen der obigen Zielsetzungen.
Die Bevölkerung in den Mitgliedsländern der Europäischen Union muss auch dringend und intensiv über eine Fehlbeurteilung in Bezug auf die EU aufgeklärt werden. Wenn immer in den Verträgen der EU von Demokratie, von sozialer Gerechtigkeit und von Menschenrechten gesprochen wird, dann mit dem Ziel, den Menschen in der EU, und leider offensichtlich auch noch sehr vielen wohlmeinenden, aber sehr naiven Freizeit- Politikern, eine demokratisch motivierte EU vorgaukeln zu können. Mit Halbwahrheiten, juristisch verschlüsselten Bestimmungen und sogar glatten Lügen wird damit immer noch erreicht, dass die Menschen keine klare Trennung ziehen zwischen dem demokratischen, solidarischen und friedfertigen Europa, welches wir alle uns so sehnlich wünschen, und der heutigen EU, einem Zusammenschluss von multinationalen Banken- Wirtschafts- und Rüstungskonzernen mitsamt den bekannten EU-Institutionen, mit denen dieser Konzernzusammenschluss sich seit seiner Gründung umgeben hat. Dazu gehört leider auch das EU- Parlament, solange wie dieses Parlament nicht die vollständige legislative Gewalt in der EU besitzt. Das heutige Ziel der EU sind deshalb nicht das demokratische Mitspracherecht, die soziale Gerechtigkeit und die Menschenrechte, sondern es ist, verschlüsselt, die reine Profitmaximierung der Konzerne in Europa und weltweit, auf Kosten der Bevölkerung innerhalb und außerhalb der Mitgliedstaaten, sowie auf Kosten der kleinen und mittelständischen Unternehmen und der landwirtschaftlichen Familienbetriebe.
VIVANT- Ostbelgien wird sich also auf dem Gebiet der Trennung der Gewalten intensiv einbringen. Deshalb ist auch, zur Stärkung der Demokratie, das Mitspracherecht der Bevölkerung durch den Volksentscheid auf Initiative der Bevölkerung das erklärte Ziel von VIVANT- Ostbelgien sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.
Über den Einsatz für den Erhalt des Klimas und der Umwelt hinaus, wird sich VIVANT- Ostbelgien auch ganz gezielt für den Tierschutz in Europa und weltweit einsetzen. Dazu im Anhang ein entsprechendes Aktionspapier.
Als weiterer Anhang eine Aufstellung der verschiedenen Stadien und Verträge in der Geschichte der EU, zum besseren Verständnis der tatsächlichen Machtverhältnisse innerhalb der EU.
Verantwortlicher Herausgeber: Joseph Meyer, Klosterstrasse 40, 4780 St.Vith


Die Geschichte der EU beginnt am 9. Mai 1950 mit einer Rede des französischen Außenministers Robert Schuman, in welcher er vorschlägt, dass Deutschland und Frankreich sowie jedes weitere beitrittswillige europäische Land ihre Kohle- und Stahlindustrie gemeinsam verwalten solle. Diese “Schumann- Erklärung“ wird am 3. Juni 1950 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet.
Am 18. April 1951 findet die Unterzeichnung des Pariser Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden statt (die "Sechs").
Am 7. März 1953 wird die Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs im Amtsblatt der EGKS veröffentlicht. Von nun an nimmt dieses Gericht Klagen nach dem Pariser Vertrag entgegen.
Am 9. März 1953 übergibt Paul Henri Spaak, Präsident der am 10. September 1952 eingerichteten Ad-hoc-Versammlung, G. Bidault, dem Präsidenten des EGKS-Rates, den Vertragsentwurf für eine Europäische Politische Gemeinschaft, die Menschenrechte und Grundfreiheiten wahren, die Sicherheit der Mitgliedstaaten gegen Aggressionen von außen gewährleisten, die Koordinierung der Außenpolitik der Mitgliedstaaten sicherstellen und für die schrittweise Errichtung des Gemeinsamen Marktes sorgen soll. Der Vertragsentwurf sieht fünf Institutionen vor: einen Europäischen Exekutivrat, ein Parlament mit zwei Kammern, einen Rat der Minister der Mitgliedstaaten, einen Gerichtshof und einen Wirtschafts- und Sozialausschuss.
Am 6. Mai 1956 legt der belgische Außenminister Paul-Henri Spaak seinen EGKS-Amtskollegen einen Bericht über den Entwurf von Gemeinschaftsverträgen zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) vor.
Am 29. Mai 1956 wird der Spaak- Bericht genehmigt. Die Außenminister beschließen auf ihrem Treffen in Venedig, zwischenstaatliche Verhandlungen zum Abschluss eines Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und eines Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft aufzunehmen.
Diese sechs Staaten unterzeichnen am 25. März 1957 in Rom die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), die als die "Römischen Verträge" bekannt geworden sind.
Die Römischen Verträge treten am 1. Januar 1958 in Kraft. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) nehmen in Brüssel ihre Tätigkeit auf. Die drei Gemeinschaften EWG, Euratom und die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) haben zwei gemeinsame Organe: den Gerichtshof und die Parlamentarische Versammlung
Am 19. März 1958 findet in Straßburg die Eröffnungssitzung der Parlamentarischen Versammlung statt, zu deren Präsident Robert Schuman gewählt wird. Diese Versammlung löst diejenige der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) ab.
Am 22. April 1958 benennt der Rat die Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses (WSA).
Am 7. Oktober 1958 wird in Luxemburg der Europäische Gerichtshof errichtet, der an die Stelle des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) tritt.
Am 4. Dezember 1958 genehmigt der Rat der Gouverneure der Europäischen Investitionsbank (EIB) die ersten Richtlinien für die Kreditpolitik der Bank.
Am 10-11. Februar 1961 beschließen die Staats- bzw. Regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen in Paris, politisch enger zusammenzuarbeiten, und am 18. Juli des gleichen Jahres bekunden diese sechs Staats- bzw. Regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen in Bonn ihren Willen zur Schaffung einer politischen Union.
Am 10. Januar 1962 nimmt die neue Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft unter ihrem Präsidenten Walter Hallstein die Amtsgeschäfte auf. Pierre Chatenet wird zum Präsidenten der Euratom-Kommission gewählt.
Am 14. März 1962 erlässt der Rat die ersten Verordnungen über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Ziel sind die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Agrarerzeugnisse und die finanzielle Solidarität mit Hilfe eines Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft.
Am 27. März 1962 wird Gaetano Martino erneut zum Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung gewählt, die ihre Umbenennung in "Europäisches Parlament" beschließt.
Am 15. Juli 1963 wird mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Costa/ENEL festgelegt, dass Gemeinschaftsrecht Vorrang vor einzelstaatlichem Recht hat.
Am 30. Juni 1967 unterzeichnet die Kommission die Schlussakte der multilateralen Verhandlungen (Kennedy-Runde) im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT).
Am 1. Juli 1967 tritt der Fusionsvertrag zur Einsetzung gemeinsamer Exekutivorgane der Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, Euratom) in Kraft. Fortan verfügen die Europäischen Gemeinschaften über eine Kommission und einen Rat. Allerdings sind beide weiterhin nach den Regelungen der jeweiligen Gemeinschaft tätig.
Am 27. November 1968 kommen Rat, Parlament und Kommission zu einem Meinungsaustausch über die Aussichten der Gemeinschaften zusammen. Daraus ergibt sich eine Diskussion über die Notwendigkeit, die institutionellen Mechanismen der Gemeinschaften zu demokratisieren, die Gemeinschaft zu stärken und zu erweitern, die Zukunft der Euratom zu sichern und im Währungsbereich eng zusammenzuarbeiten.
Auf einem Gipfeltreffen in Den Haag am 1-2. Dezember 1969 bekräftigen die Staats- bzw. Regierungschefs ihren Willen, schrittweise eine echte Wirtschafts- und Währungsunion zu schaffen und ihre Sozialpolitik weitgehend abzustimmen. Außerdem bestätigen sie ihre Übereinstimmung hinsichtlich des Grundsatzes der Erweiterung der Gemeinschaft.
Am 12. Februar 1971 verabschiedet das Europäische Parlament eine Entschließung zu dem Bericht der Kommission über den Stand der Durchführung der Richtlinien des Rates zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs. In der Entschließung wird betont, dass die Mitgliedstaaten zur Durchführung der erlassenen Richtlinien verpflichtet sind und die Kommission ihre ordnungsgemäße Anwendung zu kontrollieren hat.
Am 21-28. September 1971 findet in Wien die 15. Allgemeine Konferenz über Atomenergie statt. Es wird bekanntgegeben, dass die Kommission vom Rat beauftragt wurde, mit der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) ein Garantieabkommen auszuhandeln.
Auf dem Gipfeltreffen in Paris vom 19-21. Oktober 1972 legen die Staats- bzw. Regierungschefs neue Aufgabenfelder der Gemeinschaft in der Regional-, Umwelt-, Sozial-, Energie- und Industriepolitik fest und sprechen sich erneut für 1980 als Frist für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion aus.
Am 31. Januar 1974 richtet die Kommission an die Regierungschefs eine Erklärung zur Lage der Gemeinschaft. Darin betont sie, dass dem europäischen Aufbauwerk neue Impulse verliehen werden müssen, indem die einzelstaatlichen Politiken stärker abgestimmt und eine gemeinsame Politik festgelegt werden. Das Parlament erklärt, die Einheit Europas sei nur zu verwirklichen, wenn die Organe der Gemeinschaft eine auf echter europäischer Solidarität beruhende Politik verfolgen können.
Daraufhin räumt der Rat dem Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) am 11-12. Februar 1974 formell das Recht ein, aus eigener Initiative Stellungnahmen abzugeben. Er erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass der Ausschuss die von ihm abgegebenen Stellungnahmen selbst veröffentlicht.
Am 9-10. Dezember 1974 beschließen die Staats- bzw. Regierungschefs der Gemeinschaft auf ihrem Gipfeltreffen in Paris, dreimal jährlich als Europäischer Rat zusammenzukommen. Sie geben grünes Licht für die Direktwahl des Europäischen Parlaments, einigen sich auf die Errichtung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und beschließen die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Außerdem ersuchen sie den belgischen Premierminister Leo Tindemans, vor Ende 1975 einen Bericht über die Europäische Union vorzulegen.
Nach dem im Dezember 2000 in Nizza, Frankreich, abgehaltenen Europäischen Gipfel wird am 26. Februar 2001 ein neuer Vertrag (Vertrag von Nizza) unterzeichnet. Dieser Vertrag ändert den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ab.
Am 7. Juni 2001 lehnt Irland in einem Referendum den Vertrag von Nizza ab.
Die Kommission nimmt am 22. November 2001 das Weißbuch "Jugend - Verfahren und Prioritäten für eine stärkere Beteiligung junger Menschen an den sie betreffenden Entscheidungen" an.
Der Euro wird am 28.Februar 2002 in den zwölf teilnehmenden Mitgliedsstaaten alleiniges Zahlungsmittel, die Zeit des Parallelumlaufs geht zu Ende.
Am 15-16. März 2002 findet die Tagung des Europäischen Rates in Barcelona statt. Der Rat beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Fragen, insbesondere mit der wirtschaftlichen Verflechtung in Europa auf der Ebene der Finanzmärkte und der Energie-, Verkehrs- und Kommunikationsnetze; er fordert die zügige Annahme diesbezüglicher Rechtsvorschriften zur Öffnung der Märkte. Die Maßnahmen zur Erreichung von Vollbeschäftigung und zum Aufbau einer wettbewerbsfähigen, wissensbasierten Wirtschaft sollen verstärkt werden.
Am 19. Oktober 2002 spricht sich das irische Volk in einem zweiten Referendum für die Annahme des Nizza-Vertrags aus.
Am 17. Februar 2003 tritt der Vertrag von Nizza in Kraft.
Am 23-24. Oktober 2003 findet in Madrid, Spanien, die Konferenz zum Wiederaufbau des Iraks statt. Die zugesagten Hilfen beliefen sich auf insgesamt 28 Milliarden Euro, bezogen sich auf verschiedene Zeiträume und beinhalteten humanitäre und Wiederaufbauhilfe sowie Exportkredite und Projektfinanzierung.
Präsidentenwechsel bei der Europäischen Zentralbank am 1. November 2003. Nachfolger von Dr. Willem F. Duisenberg, der das Amt des EZB-Präsidenten vom 1. Juni 1998 bis zum 31. Oktober 2003 innehatte, ist der ehemalige Präsident der Banque de France, Jean-Claude Trichet.
Am 12. August 2004 gibt José Manuel Barroso, der designierte Präsident der Europäischen Kommission, die Ressorts der 24 designierten Kommissionsmitglieder bekannt. Wenn die neue Kommission durch das Europäische Parlament gebilligt wird, nimmt sie am 1. November die Arbeit auf. Das Parlament kann sich nicht für oder gegen einzelne Mitglieder aussprechen, sondern nur über die Kommission als Ganzes abstimmen.
Am 29.Oktober 2004 unterzeichen die Staats- und Regierungschefs und die EU-Außenminister den Vertrag über eine Verfassung für Europa.
Am 29.Mai 2005 sagen die Franzosen mehrheitlich Nein zur Ratifizierung des europäischen Verfassungsvertrags.
Am 1. Juni 2005 entschließen sich auch die Niederländer Nein zur Ratifizierung des Verfassungsvertrags zu sagen.
Am 16. Februar 2006 verabschiedet das Europäische Parlament in Erster Lesung einen Bericht über die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die als Bolkestein - Richtlinie bekannte Dienstleistungsrichtlinie ist eines der Hauptthemen der Europäischen Union.
Am 4. Mai 2006 wird ein Grünbuch über die Europäische Transparenzinitiative von der Kommission verabschiedet, es soll eine Debatte über die Lobbyarbeit, die Einführung rechtlicher Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten zur Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von EU-Geldern im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung und die Konsultationspraktiken der Kommission angestoßen werden.
Am 13. Dezember 2007 wird der Reformvertrag für Europa, der Vertrag von Lissabon, durch die Staats- und Regierungschefs in Lissabon unterzeichnet. Es bleibt bei der Beibehaltung des Vertragssystems EU-Vertrag/ EG-Vertrag. Der Name des EG-Vertrages wird dabei in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" geändert. In beide Verträge wird der Inhalt der seinerzeit geplanten EU-Verfassung eingebaut. Der Europäische Rat, d.h. die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU, wird ein Organ der EU. Der Vorsitz wird einem Ratspräsidenten erteilt, der für 2,5 Jahre gewählt wird.
Am 10-11. März 1975 kommen die Staats- bzw. Regierungschefs erstmals als Europäischer Rat in Dublin zusammen. Aufgrund der von ihnen getroffenen Entscheidungen kann sich die Regierung des Vereinigten Königreichs für einen Verbleib in der Gemeinschaft aussprechen. Zudem verabschieden die Teilnehmer des Gipfeltreffens eine Erklärung zur Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)Die von den Bürgern der Eu gewählten Vertreter im Parlament der EU haben also praktisch nichts zu sagen! Dabei geben die einzelnen Mitgliedstaaten immer mehr von ihrer Gesetzgebungshoheit und Regierungshoheit zu Gunsten der EU ab. Dies ist an sich ein Skandal, und es ist auch skandalös, dass die Bevölkerung von den Medien über das Ausmaß dieser Fehlentwicklung überhaupt nicht aufgeklärt wird seiner Tagung in Rom Beschlüsse über die Direktwahlen zum Europäischen Parlament und vereinbart die Passunion sowie eine gemeinsame Vertretung der Gemeinschaft beim Nord-Süd-Dialog.tionale Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit einer Tagung der Minister abgeschlossen. Die 27 Teilnehmer erzielen Einigung über den Transfer von Ressourcen, die Qualität und Quantität der offiziellen Entwicklungshilfe sowie die Frage der Rohstoffe. In den Bereichen Landwirtschaft, Nahrungsmittel, Infrastruktur und Industrialisierung gehen die Verhandlungen weiter.Am 4-5 Dezember 1978 errichtet der Europische Rat auf seiner Tagung in Brüssel das Europäische Währungssystem auf der Grundlage einer europäischen Währungseinheit (ECU) und beschließt die Einsetzung eines Ausschusses führender Persönlichkeiten, der die erforderlichen Anpassungen der institutionellen Mechanismen und Verfahren vor dem Hintergrund der Erweiterung erörtern soll.inschaft und ihre Mitgliedstaaten unterzeichnen am 19. September 1979 das Übereinkommen des Europarats zur Erhaltung der europäischen freilebenden Tiere und wild wachsenden Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume.
